Aktuell herrscht viel Unsicherheit: Die Covid 19 – Inzidenzzahlen gehen in Deutschland wieder hoch. Gleichzeitig steigt der Druck, endlich mal wieder Urlaub zu machen und rauszukommen. Das wirft die beiden Fragen auf, was für eine Art von Urlaub gerade sinnvoll ist und was eigentlich gerade erlaubt ist.

Ob es nun die richtige Zeit ist, zu reisen, muss natürlich jede*r selbst entscheiden. Warum Reisen mit dem CamperVan innerhalb Deutschlands während Corona im Vergleich zu anderen Urlaubsformen gut abschneidet, haben wir bereits hier beschrieben. Diesmal soll es um die Frage gehen, was eigentlich gerade erlaubt und möglich ist und was in nächster Zeit an möglichen Lockerungen geplant ist. Dieser Artikel ist sinnvoll für Camper-Besitzer, legt den Schwerpunkt aber auf Vermietung. Die meisten aktuellen Regelungen resultieren aus dem Bund-Länder-Treffen am 3. März bzw. den regionalen Umsetzungen. Dazu kommen weitere Regelungen und Gesetze wie die StVO.

Wohnmobil im Winterurlaub – ist die Übergabe aktuell möglich?

Caravan-Vermietung und Übergabe: In Ermangelung aktueller Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass die Vermietung von Wohnmobilen den gleichen Regelungen unterliegt wie touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, soweit Übernachtungen im Caravan nicht explizit genannt sind. Diese touristischen Übernachtungen sind gerade nur eingeschränkt möglich. Sie sind untersagt mit Ausnahme von Übernachtungen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen, wobei dabei dann eine Dokumentationspflicht personenbezogener Daten gilt. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte also einen Gewerbeschein vorweisen bzw. sich diesen vorlegen lassen. Dazu kommt: Sollten wir bei in Berlin den Fallzahlen über 200 kommen (mehr dazu siehe hier), ist die Reise nur noch im Umkreis von 15 km möglich.

Nutzung von Campingplätzen: Für Campingplätze und offizielle Wohnmobilstellplätze gelten theoretisch die Regelungen für touristische Übernachtungen, das heißt, die Zurverfügungstellung von Stellplätzen ist nur für gewerbliche Nutzung möglich. Praktisch sind jedoch in den meisten Bundesländern die Campingplätze per se zu. Allerdings sind hier schon Lockerungen in Aussicht gestellt.

Sonstige WoMo-Übernachtungen: Was natürlich weiterhin erlaubt bleibt, sind Übernachtungen auf Privatgrundstücken. Dabei sind natürlich die lokalen Abstands- und Hygienregeln zu beachten.

„Wildcampen“, also Übernachtungen an nicht dafür ausgewiesenen Orten, sind zumindest in Deutschland nicht erlaubt. Entsprechend „Bußgeldkatalog für Wohnmobile und Campinggespanne“ wird verbotswidriges Parken mit mindestens €10 geahndet. Hier findet sich noch eine Übersicht über die einzelnen europäischen Regelungen.

Was immer wieder diskutiert wird, ist die berühmte „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit„. Grob gesagt bedeutet dies, dass nach §12 StVO „Parken und Übernachten im Wohnmobil oder Caravangespann in Deutschland dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist“. Das bedeutet, dass jeder Parkplatz, der als solcher ausgewiesen ist, „zum Parken und Übernachten und damit zur Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit“ genutzt werden darf. In der Regel kann man von einem Zeitraum von bis zu zehn Stunden ausgehen. Dieser Zeitraum unterbricht den Verkehrszweck des Wohnwagengespanns oder Reisemobils nicht und innerhalb dieser Zeit kann die körperliche Fahrtüchtigkeit wieder erreicht werden, so die Gesetzeslage.

Ist das nun ein sinnvolles Dehnen des Wildparkverbots? Wir meinen: Vermutlich sollte diese nicht zu weit ausgereizt werden. Grundsätzlich gilt, dass die Fahruntüchtigkeit nicht mutwillig herbeigeführt werden soll. Zudem ist der Aufenthalt stark eingeschränkt, denn es kann weder die Markise ausgefahren werden, noch Tisch und Stühle aufgebaut werden.

Hund „Momo“ im Camper Prenzlauer Berg: Stellt sie gerade ihre Fahrtüchtigkeit wieder her?

Perspektiven: Seit dem Bund-Länder-Treffen vom 3. März steht fest, dass der Lockdown bis zum 28. März verlängert wird. Dabei soll es Inzidenz-abhängig jedoch teilweise Lockerungen geben. Bei Inzidenzwerten über 100 soll eine Notfallbremse dafür sorgen, dass schnell wieder strengere Regeln gelten. Beispielsweise sollen danach bei einer Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen wie Museen oder zoologische Gärten öffnen dürfen. Frühestens 14 Tage nach dem 8. März – also am 22. März – könnten regional wieder Aufenthalte in Ferienwohnungen, Ferienhäusern sowie Wohnmobilurlaube erlaubt werden. Das ist aber nur bedingt wahrscheinlich, denn Voraussetzung ist dafür eine stabile Ansteckungsquote von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.

Wohnmobile müssen demnach eine eigene sanitäre Anlage haben. Gemeinschaftsräume auf Campingplätzen dürften noch nicht öffnen. Realistischer sind Lockerungen ab dem 28. März, wobei auch diese von sinkenden Eine Entscheidung oder eine Aussicht, ob oder wann touristische Reisen wieder erlaubt sein werden, wurde auf das nächste Bund-Länder-Treffen am 22. März vertagt. Wir bleiben gespannt!

Die schönste Perspektive ist der Horizont beim Sonnenuntergang.

Fazit: Die Corona-Regelungen sind zum Teil unübersichtlich und schwer zu verfolgen, zumal sie quasi alle Lebensbereiche betreffen. Auch ist gerade im Urlaubsbereich das sinnvolle nicht immer gleich dem rechtlich vorgegebenen. Grundsätzlich gilt aber, dass der Urlaub mit dem gemieteten Wohnmobil gerade nur sehr eingeschränkt möglich ist, dass Lockerungen geplant sind, die aber wiederum von stabilen oder sinkenden Inzidenzwerten abhängig sind. Bei der Reiseplanung gilt: Es ist gut, informiert zu sein und Sicherheit zu haben. Falls Du irgendwelche Fragen ist, kannst Du uns daher immer kontaktieren. Und: Bei uns gibt es die Möglichkeit der freundlichen Corona-Stornierung. Heißt: Du kannst entspannt Deinen Urlaub buchen und falls die Inzidenzzahlen wieder explodieren, kannst du kostenlos stornieren. (Schau Dir dazu auch unsere FAQ an.)

Links: Hier noch einige Links zum Weiterlesen, die auch aktualisiert werden:

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